Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Köthel (Kreis Stormarn)
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 29 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde TrittauPlanungsanlass
In der Gemeinde besteht seit längerem ein Bedarf an Wohnbauflächen, welcher in den vergangenen Jahren lediglich durch Schließung einzelner Baulücken teilweise gedeckt werden konnte. Gerade im Bereich der Versorgung mit seniorengerechtem Wohnraum besteht in der Gemeinde ein Defizit. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und sich ändernder Wohnraumansprüche möchte die Gemeinde die Attraktivität des Ortes steigern und eine Wohnbaufläche für den örtlichen Bedarf ausweisen.
Dazu wurden im Rahmen eines Siedlungsentwicklungskonzeptes und einer Betrachtung der Innenentwicklungspotenziale unterschiedliche Flächen überprüft und fachlich betrachtet. Die Gemeinde hat daraufhin einen Standort am westlichen Ortsrand ausgewählt.
Im Bebauungsplan Nr. 3 werden Allgemeine Wohngebiete ausgewiesen, die den langfristigen Entwicklungsrahmen berücksichtigen. In Abstimmung mit den Fachbehörden soll im Rahmen des Aufstellungsverfahrens der vorliegenden Planung die landesplanerisch vertretbare Anzahl an Wohnbaugrundstücken ermittelt und eine Abschnittbildung entwickelt werden.
Ansprechperson
Amt Trittau
Fachdienst Planung und Bauverwaltung
Frau Spoth
Europaplatz 5
22946 Trittau
Telefon: 04154 807966
Telefax: 04154 807975
E-Mail: I.Spoth@Trittau.de