Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Köthel (Kreis Stormarn)
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 20 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde TrittauPlanungsanlass
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 möchte die Gemeinde einen Ersatzstandort für ihr bestehendes Feuerwehrgerätehaus schaffen, da dieses nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Die Bausubstanz ist stark sanierungsbedürftig. Zusätzlich besteht Erweiterungsbedarf. An seinem derzeitigen Standort bestehen aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse sowie des umgebenen Großbaumbestandes keine Möglichkeiten, das Gebäude den aktuell erforderlichen Anforderungen entsprechend zu ertüchtigen und zu erweitern.
Daher hat sich die Gemeinde für einen Neubau ausgesprochen. Dazu wurden im Rahmen eines Siedlungsentwicklungskonzeptes und einer Betrachtung der Innenentwicklungspotenziale unterschiedliche Flächen überprüft und fachlich betrachtet. Die Gemeinde hat daraufhin einen Standort am südlichen Ortsausgang ausgewählt.
Planinhalt soll die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf sein. Neben dem Feuerwehrgerätehaus soll eine Fläche für die Dorfgemeinschaft entstehen. Es gibt in der Gemeinde keine Sportanlage. Hier bietet sich in Zuordnung zum neuen Feuerwehrgerätehaus die Möglichkeit Sport- und Spielanlagen für die örtliche Gemeinschaft auszuweisen. Ebenso fehlt ein Veranstaltungsraum, welcher multifunktional für verschiedene Aktivitäten der örtlichen Bevölkerung genutzt werden kann.
Direkt angrenzend befindet sich ein örtlicher Gewerbebetrieb. Hier sollen die bereits weitgehend in Anspruch genommenen Flächen durch eine Ausweisung als Gewerbegebiet planungsrechtlich gesichert werden.
Ansprechperson
Amt Trittau
Fachdienst Planung und Bauverwaltung
Frau Spoth
Europaplatz 5
22946 Trittau
Telefon: 04154 807966
Telefax: 04154 807975
E-Mail: I.Spoth@Trittau.de