Lärmaktionsplan Langeln 2018 - Erstaufstellung

Langeln

Verfahrensschritt

Beschlussfassung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Amt Rantzau

Planungsanlass

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeinde Langeln gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erstmalig einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und ggf. Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Die Gemeinde Langeln lädt alle Interessierten zur aktiven Mitwirkung ein.

Ansprechperson

Herr Harms, Herr Jöhnk, Tel. 04123 688 160

Aktuelle Mitteilungen

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