Lärmaktionsplan Langeln 2018 - Erstaufstellung
Langeln
Verfahrensschritt
Beschlussfassung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Amt RantzauPlanungsanlass
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeinde Langeln gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erstmalig einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und ggf. Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Die Gemeinde Langeln lädt alle Interessierten zur aktiven Mitwirkung ein.
Ansprechperson
Herr Harms, Herr Jöhnk, Tel. 04123 688 160
Aktuelle Mitteilungen
Lärmaktionsplan Langeln, Entwurf zur Auslegung