Lärmaktionsplan Bilsen 2018 nebst Vermerk zur Überprüfung des Lärmaktionsplanes 2014
Verfahrensschritt
Beschlussfassung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Amt RantzauPlanungsanlass
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeinde Bilsen gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und ggf. Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Außerdem hat die Gemeinde in einem Vermerk zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplanes 2014 eine Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse aufzunehmen.
Die Gemeinde Bilsen lädt alle Interessierten zur aktiven Mitwirkung ein.
Ansprechperson
Herr Harms, Herr Jöhnk, Tel. 04123 688 160