Planungsdokumente: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1a der Gemeinde Lütjensee

Begründung

2.2. Verfahrensschritte

Im Rahmen der Bauleitplanung sind bisher folgende Verfahrensschritte durchgeführt worden:
Aufstellungsbeschluss durch die Gemeinde- vertretung der Gemeinde Lütjensee07.12.2017
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB 22.01. – 01.02.2019
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)31.01. – 08.03.2019
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss04.08.2020
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)ausstehend
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)ausstehend
Satzungsbeschlussausstehend

2.3. Geltungsbereich

Der aufzuhebende Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1A wird im Osten durch den Heideweg begrenzt, im Süden und Westen durch den Straßenverlauf der Straße Kuckucksberg. Im Norden begrenzt eine Fußwegeverbindung nördlich der Grundstücke Kuckucksberg Nr. 21, 11 und 8 (von Westen nach Osten) das Plangebiet. Eine genaue Abgrenzung ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.

Geltungsbereich des Aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 1a von 1964

3. Analysen und Gutachten