4.1. Fläche für den Gemeinbedarf
Für den Plangeltungsbereich wird eine Fläche für den Gemeinbedarf, Rettungszentrum mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, DLRG festgesetzt. Sowohl die Polizei als auch das DRK haben langfristig andere Standorte gefunden, so dass an dieser Stelle keine Gemeinbedarfsfläche entsprechender Zweckbestimmung erforderlich ist.
Die Ausweisung wird auch für den Erweiterungsbereich (Flurstück 22/64) übernommen. Es entfällt für dieses Flurstück somit das festgesetzte allgemeine Wohngebiet aus dem Bebauungsplan Nr. 7 B.