4.7. Geh und Fahrrecht
Das Geh- und Fahrrecht zugunsten des Bildungszentrums wird an den nordöstlichen Plangebietsrand verlegt und alles dazu privatrechtlich Erforderliche wird von der Stadt veranlasst (zurzeit liegt es auf dem Flurstück 22/67). Durch die ausgewiesene Breite von 3,50 Metern ist sichergestellt, dass Fahrzeuge der Forstwirtschaft und Lastwagen dort fahren können. Damit wird der Zugang zum rückwärtig angrenzenden Waldgrundstück ermöglicht.