Bebauungsplan Nr. 26 "südlich Heidegarten" der Gemeinde Rieseby

Sönderby

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Amt Schlei-Ostsee

Planungsanlass

k.A.

Ansprechperson

Amt Schlei-Ostsee
Abteilung Bauen und Umwelt
Herr Jordan
Tel. 04351/7379-500
E-Mail: norbert.jordan@amt-schlei-ostsee.de

Aktuelle Mitteilungen

Wichtige Mitteilung für Bürger

Die Gemeinde Rieseby lädt Sie recht herzlich zur Teilnahme an der nachfolgenden Bauleitplanung ein.

Ihre Ansprechpartner im Verfahren:

Mit dem Verfahren ist Herr Norbert Jordan, Tel. 04351/7379-500, betraut.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Ergänzende Unterlagen

Hinweis zum Landschaftsplan:
Bei den Einzeldateien zum Landschaftsplan kann es aufgrund der Dateigröße zu längeren Wartezeit beim Download der Datei kommen.

Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

Zeige 3 Einträge

Stellungnahme #M1028

Verfasser*in: Amt Schlei-Ostsee (Bauen und Umwelt)
Eingereicht am:

Die Gemeinde Kosel erhebt keine Anregungen und Bedenken zur Bauleitplanung.

Stellungnahme #M1003

Verfasser*in: Kampfmittelräumdienst SH (Keine Abteilung)
Eingereicht am:

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass für das Gebiet (siehe Betreffzeile) keine Auskunft zur Kampfmittelbelastung gem. § 2 Abs. 3 Kampfmittelverordnung S-H erfolgt.

Eine Auskunftseinholung beim Kampfmittelräumdienst S-H ist nur für Gemeinden vorgeschrieben, die in der benannten Verordnung aufgeführt sind.

Die Gemeinde/Stadt Rieseby liegt in keinem uns bekannten Bombenabwurfgebiet.

Für die durchzuführenden Arbeiten bestehen aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes keine Bedenken.

Zufallsfunde von Munition sind jedoch nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden. (siehe Merkblatt)

Stellungnahme #M1002

Verfasser*in: Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (GIS / IT)
Eingereicht am:

Die Belange des archäologischen Denkmalschutzes werden in der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Rieseby korrekt berücksichtigt. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu.

Zeige 3 Einträge