Gemeinde Ruhwinkel - 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 "Dorfstraße"

Ruhwinkel

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Amt Bokhorst-Wankendorf

Planungsanlass

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ruhwinkel hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet am südlichen Ortsrand westlich der Dorfstraße gefasst. Die Planung verfolgt das Ziel, die mehr als 15 Jahre alten planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu aktualisieren und eine Baulandreserve zu aktivieren. Dazu soll das Plangebiet als 'Allgemeines Wohngebiet' (WA) anstelle eines 'Mischgebietes' (MI) ausgewiesen und die Erschließung der Baugrundstücke insbesondere im südlichen Teil neu geregelt werden. Parallel zu der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 erfolgt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, damit sichergestellt ist, dass der Bebauungsplan dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, entspricht.

Ansprechperson

Marc Teegen

AmtBokhorst-Wankendorf

Kampstraße1

24601Wankendorf

Tel.:04326/9979-34

Fax:04326/9979-86

E-Mail:marc.teegen@amt-bokhorst-wankendorf.de

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