Gemeinde Ruhwinkel - 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 "Dorfstraße"
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Amt Bokhorst-WankendorfPlanungsanlass
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ruhwinkel hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet am südlichen Ortsrand westlich der Dorfstraße gefasst. Die Planung verfolgt das Ziel, die mehr als 15 Jahre alten planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu aktualisieren und eine Baulandreserve zu aktivieren. Dazu soll das Plangebiet als 'Allgemeines Wohngebiet' (WA) anstelle eines 'Mischgebietes' (MI) ausgewiesen und die Erschließung der Baugrundstücke insbesondere im südlichen Teil neu geregelt werden. Parallel zu der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 erfolgt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, damit sichergestellt ist, dass der Bebauungsplan dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, entspricht.
Ansprechperson
Marc Teegen
AmtBokhorst-Wankendorf
Kampstraße1
24601Wankendorf
Tel.:04326/9979-34
Fax:04326/9979-86
E-Mail:marc.teegen@amt-bokhorst-wankendorf.de