Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Siek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Grundlagen und Rahmenbedingungen

1.1 Rechtliche Grundlagen und Verfahrensablauf

Grundlagen dieses Bauleitplanverfahrens sind

- das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394),

- die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176),

- die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802),

- die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 06.12.2021 (GVOBl. 2021, S. 1422), verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Harmonisierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften,

- das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240),

- das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) vom 24.02.2010 (GVOBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 06.12.2022 (GVOBl. S. 1002),

- das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.03.1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25.02.2021 (BGBl. I S. 306),

Verfahrensschritte: Datum:

Aufstellungsbeschluss 10.05.2022

Frühz. Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB 14. - 25.11.2022

Frühzeitige TöB-Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB 25.11.2022

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 12.06.2024

TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

1.2 Vorgaben übergeordneter Planungen

Die Gemeinde Siek ist dem Nahbereich der Stadt Ahrensburg zugeordnet, die nach § 4 der Landesverordnung zur Festlegung der zentralen Orte und Stadtrandkerne vom 05. September 2019 als Mittelzentrum im Verdichtungsraum eingestuft ist.

Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus der am 17. Dezember 2021 in Kraft getretenen Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein (LEP) und dem Regionalplan für den Planungsraum I (alt), Fortschreibung 1998. Die Fortschreibung des LEP ersetzt den Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2010.

Gemäß LEP 2021 befindet sich die Gemeinde Siek im Ordnungsraum, der um die Stadt Hamburg dargestellt ist. Ordnungsräume sind um die schleswig-holsteinischen Oberzentren Kiel und Lübeck sowie um Hamburg abgegrenzt. Sie umfassen die Verdichtungsräume mit ihren Randgebieten. In den Ordnungsräumen sollen Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe sowie den Wohnungsbau in ausreichendem Umfang vorgehalten werden. Die Siedlungsentwicklung in den Ordnungsräumen soll vorrangig auf den Siedlungsachsen erfolgen und sich außerhalb der Siedlungsachsen auf die Zentralen Orte konzentrieren.

Ergänzend befindet sich die Gemeinde gemäß LEP im 10 km-Umkreis um das Mittelzentrum Ahrensburg. Zudem liegt die Gemeinde an der Landesentwicklungsachse, die von Hamburg entlang der Bundesautobahn A 1 über Lübeck und Puttgarden Richtung Kopenhagen und Malmö verläuft. Unter Ziffer 2.5 wird dazu ausgeführt: "Die Landesentwicklungsachsen sollen zur Verbesserung der räumlichen Standortbedingungen sowie zur Stärkung der Verflechtungsstrukturen im Land beitragen. […] Die Landesentwicklungsachsen markieren zentrale Entwicklungsstränge in Schleswig-Holstein und zeigen besondere Wachstumsperspektiven auf für Räume und Regionen, die durch diese überregionalen Verkehrswege erschlossenen sind oder erschlossen werden sollen […]."

Ferner liegt die Gemeinde Siek im 'Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung'. Dieser umfasst gemäß Ziffer 4.7.2 "[…] Räume, die sich aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie ihrer Infrastruktur für Tourismus und Erholung besonders eignen. […] In den Entwicklungsgebieten für Tourismus und Erholung soll eine gezielte regionale Weiterentwicklung der Möglichkeiten für Tourismus und Erholung angestrebt werden."

Im Regionalplan für den Planungsraum I (alt) des Landes Schleswig-Holstein, Stand: Fortschreibung 1998, sind die bebauten Bereiche der Gemeinde von einem Regionalen Grünzug umgeben. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des regionalen Grünzuges. Nach Ziffer 4.2 Abs. 3 darf in den regionalen Grünzügen planmäßig nicht gesiedelt werden.

Das Plangebiet war im zu Beginn der Planung wirksamen Flächennutzungsplan als 'Fläche für die Landwirtschaft' (L) dargestellt. Da im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 zukünftig eine 'Gemeinbedarfsfläche' mit der Zweckbestimmung 'Feuerwehr' festgesetzt werden soll, ergab sich eine Abweichung vom damals geltenden Flächennutzungsplan. Daher erfolgte parallel zu dieser Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek. Diese wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Siek am 12. Juli 2023 beschlossen und vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein mit Bescheid vom 19. September 2023 genehmigt. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes ist sichergestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 26 dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, entspricht.

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

Darstellung im Flächennutzungsplan (30. Änderung)

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