Informelles Rahmenkonzept "Solar-Freiflächenanlagen in der Stadt Schwentinental"

Schwentinental

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGB

Zeitraum

Noch 12 Tage  

Institution

Stadt Schwentinental

Planungsanlass

Ziel dieses informellen Rahmenkonzeptes ist die Identifizierung geeigneter Flächen für Solar-Freiflächenanlagen in der Stadt Schwentinental bzw. eine transparente Darstellung derjenigen Bereiche, die für eine solche Nutzung aus rechtlichen oder städtebaulichen Gründen nicht in Frage kommen.

Mit dem Konzept wird kein Planungs- bzw. Baurecht geschaffen. Als städtebauliche Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB stellt es jedoch eine abwägungserhebliche Grundlage für eine mögliche verbindliche Bauleitplanung dar. Über die Einleitung einer solchen Bauleitplanung entscheiden die zuständigen städtischen Gremien. Im Rahmen einer Bauleitplanung wäre über Lage und Größe der Solarparks und weitere öffentliche und private Belange, wie z.B. der Einbindung in die Landschaft, zu entscheiden. Ein Anspruch auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens besteht nicht.

Ansprechperson

Stadt Schwentinental
Herr Schröter: 04307/811-257

Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt
Theodor-Storm-Platz 1
24223 Schwentinental

Aktuelle Mitteilungen

Rechtsgrundlage Verfahrensschritte

Die Erarbeitung informeller Rahmenkonzepte unterliegt keinen gesetzlichen Formvorschriften.

Die in den Verfahrensschritten genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich programmseits auf die Bauleitplanung. DIe Auswahl der Verfahrensschritte ist notwendig, um die Einsichtnahme in die Unterlagen zu ermöglichen. Die dort genannten Rechtsgrundlagen gelten nicht für diese Planung.

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