3. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windenergiegebiet Fresenhagen" der Gemeinde Stadum
Benachrichtigung über die Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Öffentlichkeitsbeteiligung: Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
Am 16.07.2024 wurde das Verfahren mit Beschluss aus der Sitzung der Gemeindevertretung offiziell eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) haben in der Zeit vom 19.11.2024 bis zum 17.12.2024 stattgefunden. Die Öffentlichkeit wurde nach amtlicher Bekanntmachung vom 05.02.2025 in dem Zeitraum vom 14.02.2025 bis zum 28.02.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet. In diesem Zeitraum wurden die Unterlagen im Internet veröffentlicht und konnten in der Amtsverwaltung des Amtes Südtondern eingesehen werden.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 20.03.2025 beschlossen, den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stadum und die Begründung für das dargestellte Gebiet zu billigen und den Entwurf öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 04. April 2025 bis einschließlich 05. Mai 2025 durch Aushang an der Tafel im Flur des Sachgebietes Bauordnung, Planung und Liegenschaften der Amtsverwaltung Südtondern (Marktstraße 12, 25899 Niebüll) sowie im Internet auf den Seiten des Amtes Südtondern und über das Beteiligungsportal Bauleitplanung Online. Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Folgende Unterlagen sind unter der Registerkarte "Planungsdokumente" bereitgestellt:
- Planzeichnung zur 3. Flächennutzungsplan-Änderung der Gemeinde Stadum
- Begründung und Umweltbericht zur 3. Flächennutzungsplan-Änderung der Gemeinde Stadum
- Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Ergebnisbericht Brutstätten - Groß- und Greifvögel 2024
- Biotoptypenkartierung
- ergänzende Unterlagen (Abgrenzung des Geltungsbereiches, Lageplan mit Abstandsflächen, Landschaftsplan der Gemeinde Stadum)
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Bei inhaltlichen Fragen zum Planverfahren wenden Sie sich bitte an das verfahrensbetreuende Büro claussen-seggelke stadtplaner (gawelczyk@claussen-seggelke.de, Ansprechperson Frau Gawelczyk, 040 / 28 40 34 - 12). Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Amt Südtondern (anke.johannsen@amt-suedtondern.de, Ansprechperson Frau Johannsen, 04 661 / 601 - 323).
Mit freundlichen Grüßen
Jessica Bianca Gawelczyk
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claussen-seggelke stadtplaner
Sell. Wild. Partnerschaftsgesellschaft mbB
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20097 Hamburg
fon: 0 40/28 40 34-12
fax: 0 40/28 05 43 43
gawelczyk@claussen-seggelke.de
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Hamb. Architektenkammer GV-Nr. 102
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