Textliche Festsetzungen
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stapelfeld hat in ihrer Sitzung am 03. April 2023 den Entwurf der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 einschließlich seiner 1. Änderung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Das Plangebiet ist derzeit unbebaut, es gelten jedoch gegenwärtig überwiegend der Bebauungsplan Nr. 10 sowie seine 1. Änderung, die das Plangebiet als 'Sonstiges Sondergebiet' (SO) mit der Zweckbestimmung 'Erwerbsgärtnereien' festsetzen.
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