Teilaufhebung des B-Planes 3 der Gemeinde Süderhastedt "westlich des Firmengeländes der Zimmerei Hoop, nördlich des Lappenweges" 4.1
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Amt Burg-St. MichaelisdonnPlanungsanlass
Die Gemeinde beabsichtigt eine Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 3 aus dem Jahr 1976, welcher 1999 bekanntgemacht wurde. Im Bebauungsplan ist sowohl ein Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO als auch ein allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO und ein Gewerbegebiet (GE) nach § 8 BauNVO festgesetzt.
Der Geltungsbereich der Teilaufhebung, welcher bislang noch nicht als Gewerbegebiet realisiert wurde, liegt westlich der Firma Hoop.
Südlich des Lappenweges soll ein allgemeines Wohngebiet (WA) errichtet werden. Hier wird aktuell der Bebauungsplan Nr. 8 aufgestellt.
Dieser Umstand führt dazu, dass bei Realisierung des Gewerbegebietes Schallimmissi-onen auf das geplante WA einwirken könnten, sodass Schallschutzmaßnahmen erfor-derlich wären. Die Gemeinde geht jedoch davon aus, dass eine Realisation des Gewer-begebietes in dem westlichen Teil nicht mehr stattfinden wird.
Da die Planung nach fast 50 Jahren nicht umgesetzt wurde, hält die Gemeinde diese an dieser Stelle nicht mehr für erforderlich. Im Hinblick auf § 1 a BauGB hebt die Gemeinde den Teilbereich insoweit auf.
Des Weiteren beabsichtigt die Gemeinde den Ausbau des Lappenweges nicht, welcher jedoch für die Realisation des Gewerbegebietes zur Erschließung notwendig wäre.k.A.
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