50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Trittau
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 34 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde TrittauPlanungsanlass
Anlass für die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 52 der Gemeinde Trittau. Es ist vorgesehen, an dem bereits vorhandenen Standort der Firma Rheinmetall Gewerbeflächen auszuweisen, um das vorhandene, auf eine lange Historie zurückblickende Betriebsgelände planungsrechtlich zu sichern sowie bauliche Erweiterungen zu ermöglichen.
Ziel der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtliche Grundlage für die Sicherung und Erweiterung der Gewerbeflächen sowie die Ergänzung der wohnbaulichen Nutzungen zu schaffen. Die schützenswerten Grün- und Gehölzstrukturen (Einzelbäume und Knicks) sollen soweit möglich gesichert werden.
Ansprechperson
Gemeinde Trittau L. Meincke Europaplatz 5, Zimmer 1.3.050 22946 Trittau 04154 / 807965
Datenschutzbeauftragte/r : Stadt Ahrensburg, Cornelia Kositzki
E-Mail Adresse: datenschutz@ahrensburg.de