Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 57 der Gemeinde Trittau

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Planungsgrundlagen

1.1. Planungsanlass und Planungsziele

Die Gemeinde Trittau ist bestrebt, Einzelhandelsflächen fortzuentwickeln. Insbesondere vor dem Hintergrund der Versorgung mit Dingen des täglichen Bedarfes soll im südlichen Gemeindegebiet die Ansiedlung eines Nahversorgers ermöglicht werden. Die Gemeinde beabsichtigt, die Einzelhandelssituation im Gemeindegebiet grundsätzlich neu zu strukturieren und lässt diesen Prozess gutachterlich durch die Firma ‚bulwiengesa AG‘ begleiten.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesamtlösung soll die Fläche östlich der Hamburger Straße als Sondergebiet (Einzelhandel) entwickelt werden.

Darüber hinaus besteht im Gemeindegebiet ein Defizit an Kindertageseinrichtungen. Die bestehenden Angebote befinden sich in nördlicher und zentraler Ortslage, im Süden, im Umfeld der Siedlungsstrukturen an der Hamburger Straße, ist ein zusätzlicher Standort wünschenswert. Die Gemeinde reagiert auf diesen Sachverhalt und möchte auf der hier überplanten Fläche neben einer Einzelhandelseinrichtung ebenfalls einen Standort für eine Kindertagesstätte vorsehen.

Vor dem Hintergrund einer mittelfristig angestrebten wohnbaulichen Entwicklung im südlichen Bereich beiderseits der Hamburger Straße hat sich die Gemeinde intensiv mit den Auswirkungen einer Kindertagesstätte an diesem Standort auseinander gesetzt und Alternativstandorte geprüft. Im Hinblick auf mögliche Störwirkungen und verkehrliche Belastungen angrenzender Wohngebiete hat sich die Gemeinde für den Standort am östlichen Rand des Plangebietes entschieden, hier besteht ausreichend Abstand zu bestehender Wohnbebauung, die verkehrliche Erschließung erfolgt über eine Anbindung an die Hamburger Straße und erfolgt insofern störungsfrei für die umliegenden Wohnstraßen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 3,2 ha.

1.2. Übergeordnete Planungsvorgaben

Die Gemeinde Trittau ist im Landesentwicklungsplan (2010) als Unterzentrum innerhalb des Ordnungsraumes um Hamburg dargestellt. Unterzentren stellen für die Bevölkerung in ihrem Verflechtungsbereich die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des qualifizierten Grundbedarfs sicher und sind in dieser Funktion zu stärken und ihr Angebot ist bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Die Gemeinde ist generell dazu geeignet, gewerbliche Nutzungen auch über den örtlichen Bedarf hinaus anzusiedeln.

Gemäß Regionalplan für den Planungsraum I (1998) wird Trittau als Unterzentrum in einem baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet eingestuft. Der Ort ist in seiner Funktion weiter zu entwickeln. Der Ort selbst wird eng von einem Regionalen Grünzug, in dem planerisch nicht gesiedelt werden soll, und von einem Schwerpunktbereich für die Erholung umgrenzt. Für Trittau besteht daher lediglich eine Entwicklungsmöglichkeit in Nord-Süd-Richtung. Im Plangebiet soll deshalb eine bauliche Entwicklung durch Nachverdichtung erfolgen.

Der Landschaftsrahmenplan von 1998 zeigt für das Plangebiet einen Schwerpunktbereich für Erholung an. Im Südwesten und Südosten des Plangebietes liegen Flächen von besonderer ökologischer Funktion sowie Schwerpunktbereiche im landesweiten Schutzgebietes- und Biotopverbundsystem. Die Billeniederung ist als Geotop und Feuchtgebiet ausgewiesen. Die bauliche Entwicklung wird in diese Richtung begrenzt.

In der 2. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde werden für den Geltungsbereich extensiv genutzt Weideflächen sowie Brachflächen als Bestandsnutzung und Wohn- sowie Gewerbenutzung als geplantes Entwicklungsziel angegeben.