1.3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der gültige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Flächen für Wald dar. Die Gemeinde betreibt in einem Parallelverfahren die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit dem Inhalt einer zukünftigen Sondergebietsdarstellung. Der Bebauungsplan wird daher aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.
Ausschnitt aus dem gültigen Flächennutzungsplan