12.1.1. Merkmale der verwendeten technischen Verfahren
Die Ermittlung der Geräuschimmissionen durch das Ingenieurbüro Lairm Consult vom 05.02.2018 erfolgte anhand der Relevanzkriterien der TA Lärm, die sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie Anlagen gilt.
Die Bewertung der Firma Rheinmetall und die Ermittlung der sich aus deren Betrieb ergebenden Schutzabstände richten sich nach den Vorgaben des Sprengstoffgesetzes und der 2. SprengV.
Zur Erkundung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse wurde im Plangebiet eine Baugrunduntersuchung und -beurteilung durch das Ingenieurbüro Neumann vom 18.05.2017 durchgeführt. Es wurden insgesamt 15 Kleinbohrungen nach DIN EN ISO 22476-2, 4, Rammsondierungen bis max. 5 m Tiefe niedergebracht und 91 Bodenproben entnommen und nach DIN 18123 durch Trockensiebungen analysiert.
Die Kartierungen und Geländeaufnahmen wurden nach der Kartieranleitung und dem Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Stand: Juni 2017) vorgenommen und spiegeln den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand wider. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten.