Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 60 der Gemeinde Trittau
Verordnung - Text Teil B
1.1
Auf der Fläche für Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen "Feuerwehr" und "Rettungseinrichtungen" sind ausschließlich zulässig:
- Feuerwehrrettungswachen und sonstige Einrichtungen, die dem Betrieb und der Unterhaltung dieser dienen
- Polizeiwachen
- Rettungswachen
1.2
Auf der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Kindertagesstätte" sind nur Einrichtungen zur Betreuung von Kindern zulässig.