Bebauungsplan Nr. 52 der Gemeinde Trittau
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 34 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde TrittauPlanungsanlass
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 52 ist die Absicht an dem bereits vorhandenen Standort der Firma Rheinmetall Gewerbeflächen auszuweisen um das bestehende, auf eine lange Historie zurückblickende Betriebsgelände planungsrechtlich zu sichern sowie bauliche Erweiterungen zu ermöglichen.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 52 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung der Gewerbeflächen sowie die Ergänzung der wohnbaulichen Nutzungen zu schaffen. Die schützenswerten Grün- und Gehölzstrukturen (Einzelbäume und Knicks) sollen soweit möglich, gesichert werden
Ansprechperson
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