Die naturschutzfachlichen Belange werden auf Ebene des zugehörigen Bebauungsplanes im Umweltbericht sowie in einer gesonderten artenschutzrechtlichen Untersuchung zur Fauna näher betrachtet.
a) Bestandsaufnahme
Das Plangebiet ist durch einen in Ost-West-Richtung verlaufenden Knick in etwa 2 gleich große Bereiche untergliedert. Im nördlichen Bereich befindet sich eine Fläche, die inzwischen als Wald im Sinne des § 2 LWaldG eingestuft wird. Im nördlichen Teil befindet sich zudem eine als Grünland genutzte Fläche, welche als gesetzlich geschütztes Biotop gem. § 21 LNatSchG i.V.m. § 30 BNatSchG aufgenommen wurde. Der südliche Bereich wird als Acker genutzt und ist komplett von Knickstrukturen eingefasst. Insbesondere in den Gehölzstrukturen können nach § 7 (2) Nr. 13 und 14 BNatSchG geschützte Tierarten einen Lebensraum finden. Bisher durchgeführte artenschutzfachliche Untersuchungen konnten ein Vorkommen von Zauneidechse und Haselmaus sicher ausschließen. Vertiefende Artenschutzrechtliche Betrachtungen des Plangebietes werden im Zuge der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung zum B-Plan Nr. 57 durchgeführt.
Das Landschaftsbild zwischen der Hamburger Straße, Hinschkoppel und Berliner Straße/Steglitzer Straße wird im Wesentlichen durch die topografische Situation mit einer Höhenbewegung des Geländes von bis zu 6 m bestimmt. Eine Einsehbarkeit des Geländes ist aus östlicher Richtung der Wohnbebauung an der Steglitzer Straße und teilweise von der Hamburger Straße aus gegeben.
b) Prognose
Im Rahmen der vorliegenden Planung werden die heutigen unbebauten Flächen in ein Sondergebiet (Einzelhandel), eine Gemeinbedarfsfläche (KiTa) sowie eine Wohnbaufläche umgewandelt und damit für eine Bebauung vorbereitet. Damit gehen insbesondere Lebensraumverluste geschützter Tierarten, Flächenversiegelungen und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes einher. Das vorhandene mesophile Grünland wird als gesetzlich geschütztes Biotop gem. § 21 LNatSchG i.V.m. § 30 BNatSchG dargestellt und von einer Bebauung ausgenommen.
Bei Nichtdurchführung der Planung verbleibt es bei der bisherigen Nutzung bzw. Nichtnutzung und damit beim Ist-Zustand der abiotischen und biotischen Bedingungen.
c) Geplante Maßnahmen
Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine konkreten Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen, dies bleibt dem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten. Dort werden Aussagen zur Grünordnung, zur Vermeidung und Minimierung von potenziellen Beeinträchtigungen sowie zum Ausgleich getroffen.
d) Anderweitige Planungsmöglichkeiten
s. Ausführungen im Abschnitt 2.
e) Bewertung
Durch die Planung wird im südlichen Teilbereich des Geltungsbereiches ein naturschutzfachlich qualitativ gering bewertetes Gebiet für eine bauliche Entwicklung vorbereitet. Ein aus naturschutzfachlicher Sicht qualitativ hochwertigeres Gebiet wird im nördlichen Teilbereich für eine bauliche Entwicklung vorgesehen. Bei Umsetzung ggf. erforderlich werdender Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen stehen dem Vorhaben keine unüberwindbaren naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Belange entgegen.
f) Merkmale der technischen Verfahren
Das Prüfverfahren ist nicht technischer, sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Kartierungen und Geländeaufnahmen wurden nach den Vorgaben des geltenden Erlasses vorgenommen und spiegeln den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand wider. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten.
g) Maßnahmen zur Überwachung
Eine Erfolgskontrolle vorgesehener Maßnahmen ist auf Ebene des Beabauungsplanes abschließend durch eine Endbegehung der fertiggestellten Maßnahmen vorgesehen. Langfristige Folgeuntersuchungen sind nicht notwendig.