B-Plan Nr. 110 der Stadt Quickborn "Vergnügungsstätten im zentralen Versorgungsbereich"

Quickborn

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Quickborn

Planungsanlass

Der B-Plan 110 "Vergnügungsstätten im zentralen Versorgungsbereich" soll ergänzend zum B-Plan 77 die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in der Innenstadt regeln. Gleichzeitig wird die Erdgeschossnutzung im Geltungsbereich definiert.

Ansprechperson

stadtplanung@quickborn.de

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Bekanntmachung

B-Plan 110 Bekanntmachung Entwurf- und Auslegungsbeschluss

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