Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (Heilungsverfahren) für den Bebauungsplan Nr. 111 A "Waldschule Quickborn"
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 23 Tage –durchführende Organisation
Stadt QuickbornPlanungsanlass
Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) (Heilungsverfahren) zum Bebauungsplans Nr. 111 A „Waldschule Quickborn“ der Stadt Quickborn für das Gebiet nördlich der Kampmoorstraße, westlich des Georg-Kolbe-Stieges und südlich der nördlichen Gebäudegrenze des Süd-Flügels der Schule
Das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 111A „Waldschule Quickborn“ wird vorsorglich durchgeführt.
Der Bebauungsplanentwurf wird um folgende Punkte ergänzt:
1. Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,6 für die Gemeinbedarfsfläche
2. Korrektur des Höhenbezugssystems bei der Festsetzung 1.1 (Sockelhöhe)
3. Vereinzelte Aktualisierung der Rechtsnormen
Gem.§ 4a Abs. 3 BauGB werden die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen auf 14 Tage verkürzt. Stellungnahmen können nur für die geänderten oder ergänzten Teilbereiche abgegeben werden. Die ergänzten Teile wurden rot in den Planunterlagen markiert.
Ansprechperson
Lasse Friedel
Fachbereich 1 Zentrale Steuerung und Dienste, nachhaltige Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung
Fachdienst 1.4 Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Telefon 04106 / 611 262
Fax 04106 / 611 400
E-Mail Stadtplanung@quickborn.de
Stadt Quickborn, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Telefon 04106 / 611 0, www.quickborn.de
Nicola Siedenburg
Fachbereich 1 Zentrale Steuerung und Dienste, nachhaltige Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung
Fachdienst 1.4 Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Telefon 04106 / 611 166
Fax 04106 / 611 400
E-Mail Stadtplanung@quickborn.de
Stadt Quickborn, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Telefon 04106 / 611 0, www.quickborn.de