Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (Heilungsverfahren) für den Bebauungsplan Nr. 111 A "Waldschule Quickborn"

Quickborn

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 23 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Quickborn

Planungsanlass

Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) (Heilungsverfahren) zum Bebauungsplans Nr. 111 A „Waldschule Quickborn“ der Stadt Quickborn für das Gebiet nördlich der Kampmoorstraße, westlich des Georg-Kolbe-Stieges und südlich der nördlichen Gebäudegrenze des Süd-Flügels der Schule

Das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 111A „Waldschule Quickborn“ wird vorsorglich durchgeführt.

Der Bebauungsplanentwurf wird um folgende Punkte ergänzt:

 1. Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,6 für die Gemeinbedarfsfläche

2. Korrektur des Höhenbezugssystems bei der Festsetzung 1.1 (Sockelhöhe)

3. Vereinzelte Aktualisierung der Rechtsnormen

Gem.§ 4a Abs. 3 BauGB werden die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen auf 14 Tage verkürzt. Stellungnahmen können nur für die geänderten oder ergänzten Teilbereiche abgegeben werden. Die ergänzten Teile wurden rot in den Planunterlagen markiert.

Ansprechperson

Lasse Friedel

Fachbereich 1 Zentrale Steuerung und Dienste, nachhaltige Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung

Fachdienst 1.4 Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Telefon           04106 / 611 262

Fax                 04106 / 611 400

E-Mail             Stadtplanung@quickborn.de

Stadt Quickborn, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Telefon 04106 / 611 0, www.quickborn.de

Nicola Siedenburg

Fachbereich 1 Zentrale Steuerung und Dienste, nachhaltige Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung

Fachdienst 1.4 Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Telefon          04106 / 611 166

Fax                 04106 / 611 400

E-Mail             Stadtplanung@quickborn.de

Stadt Quickborn, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Telefon 04106 / 611 0, www.quickborn.de

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