Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung bleibt die ackerbauliche Nutzung bestehen und es kommt weiterhin zu einem regelmäßigen Umbruch des Bodens und zum Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.

Prognose bei Durchführung der Planung

Während der Bauphase kann die Gefahr von Verdichtungen des Bodens nicht vollständig ausgeschlossen werden, da auch schwere Baumaschinen zum Einsatz kommen. Der Eintrag von Schadstoffen wird bei ordnungsmäßiger Handhabe und Einhaltung der Schutzvorschriften nicht eintreten. Die Modulreihen werden durch Erdkabel mit den Transformatoren verbunden. Durch das Ausheben der Kabelgräben wird die Deckschicht verletzt. Größere Bodenmengen werden jedoch nicht bewegt.

Die Wandlung der Flächennutzung von herkömmlich intensiver Ackerbewirtschaftung hin zu extensiv bewirtschaftetem Grünland befördert, durch die zukünftige Vermeidung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, perspektivisch eine Verbesserung der natürlichen Bodenökologie.

Während des Betriebes wird ein Funktionsverlust durch Versiegelung und Verdichtung nur in geringem Maße auftreten.

Die Grundflächenzahl für das Sondergebiet wird auf 0,8 festgesetzt. Im Regelfall gibt die Grundflächenzahl den Versiegelungsgrad eines Grundstückes wieder. Dies ist im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanes nicht der Fall. Hier wird das Grundstück zwar durch die Solarmodule überdeckt, so dass diese Flächen bei der Ermittlung der Grundflächenzahl mit zu berücksichtigen sind, aber nicht versiegelt. Die GRZ ermittelt sich damit durch die überbaute Fläche der Solarmodule in senkrechter Projektion.

Die von den Modulen überdachte Fläche soll nicht versiegelt werden, sondern als Dauergrünland genutzt werden. Der Versiegelungsgrad wird durch die Verankerung der Unterkonstruktion für die Photovoltaikelemente im Boden und die Errichtung der Trafogebäude hervorgerufen. Die Zufahrt bzw. Feuerwehrdurchfahrt sowie der Wendekreis und ein Streifen um die Trafos werden versickerungsoffen angelegt (z.B. Kies, wassergebundene Wegedecke). Daher wird zur Sicherstellung des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden festgesetzt, dass die Bodenversiegelung in dem Sondergebiet maximal 4 v.H. erreichen darf. Entsprechend der BfN Skript 247 von 2009 wird die Überschirmung von Böden durch die Module nicht als Versiegelung im Sinne der Eingriffsregelung betrachtet.

Die Versickerung von abfallendem Niederschlagswasser wird durch die Bauweise der Module weiterhin erfolgen und die Belüftung des belebten Bodens ist weiterhin gewährleistet. Durch die Bewegung der Sonne, wird auch bei festinstallierten Modultischen, nicht alle Flächen gleichmäßig oder dauerhaft verschattet. Aufgrund der Bauweise der Modultische mit einer Höhe von ca. 0,80 m über dem Boden, erreicht Streulicht alle Bereiche unter den Modulen in einem ausreichenden Maß, um die pflanzliche Primärproduktion zu ermöglichen. Eine durch Lichtmangel verursachte vegetationslose Zone ist nur in Ausnahmefällen zu erwarten (BfN Skript 247, 2009).

Im Zuge der weiteren Entwicklung der Fläche wird sich extensives Grünland entwickeln. Von einer Erhöhung der Erosionsgefahr durch die Planung ist nicht auszugehen.

Das Vorhaben ist mit einer geringen Erheblichkeit auf das Schutzgut Boden zu bewerten. Eventuelle negative Auswirkungen bei Umsetzung der Planung sind durch die Ausgleichsmaßnahmen als kompensierbar einzustufen.

9.1.5 Schutzgut Wasser

Im Plangebiet befindet sich die Boklunder Au, die die Planfläche durchschneidet. Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag des Dipl-Biol. Klaus Jödicke, wurde die Au als „Sonstiger Graben“ kartiert, der nur im Frühjahr Wasser geführt und im August trockengefallen war (2023). Weitere kleine Gräben befinden sich laut dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag im östlichen und südlichen Bereich.

In Randbereichen des Plangebietes im Osten und im Westen treten feuchtere Gebiete mit Sumpfbeständen auf. Diese Sumpfbestände sind nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG geschützte Biotope.

Der Grundwasserkörper im Plangebiet gehört zum Eider/Treene-Geest Gebiet und ist als gefährdet eingestuft. Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet. Im Plangebiet ist mit geringen Grundwasserflurabständen zu rechnen. Wenn verzinkte Bauteile in die gesättigte Zone oder den Grundwasserschwankungsbereich eingebracht werden, können sich durch Kontakt zu Wasser Zink-Ionen lösen und durch die Vielzahl von Gründungselementen kann ein nicht unerheblicher Stoffeintrag ins Grundwasser nicht ausgeschlossen werden.

Westlich des Plangebietes, auf der anderen Seite der Bahnstrecke, befindet sich ein Gewässer, das als Wasserski und Wakeboard Anlage benutzt wird.