Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4 Planinhalt

4.1 Art der baulichen Nutzung

Sondergebiet für Solarenergie 

Die Art der Nutzung wird für das Gebiet der Photovoltaikanlage als Sondergebiet „Freiflächen - Photovoltaikanlage“ nach § 9 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.

Als zulässig festgesetzt werden all jene baulichen Anlagen, die für den Betrieb der Photovoltaikanlagen erforderlich sind bzw. in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung stehen.

Zulässig sind ausschließlich:

  • Modultische mit Solarmodulen (Photovoltaikanlagen, siehe Abb. 7)
  • Betriebs- und Transformatorengebäude, die der Zweckbestimmung des Sondergebietes dienen (Beispiel eines Trafo-Gebäudes siehe Abb. 8)
  • Zufahrten, Wege und Wartungsflächen

Abb. 7: Beispiel Modultische (Quelle: EE-Plan GmbH)

Abb. 8: Beispiel einer Trafo-Station (Quelle: EE-Plan GmbH)