Verordnung - Text Teil B
Gemäß § 4a (3) BauGB sind Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Planinhalten zulässig, diese sind im Text gelb markiert.
Gemeinde Trittau M.Wolkewitz Europaplatz 5, Zimmer 1.3.080 22946 Trittau 04154 / 807960
Gemäß § 4a (3) BauGB sind Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Planinhalten zulässig, diese sind im Text gelb markiert.
Gemäß § 4a (3) BauGB sind Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Planinhalten zulässig, diese sind im Text gelb markiert.
Gemäß § 4a (3) BauGB sind Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Planinhalten zulässig, diese sind in der Planzeichnung rot und im Text gelb markiert.