Planungsdokumente: 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplan 4 "Erweiterung Biogasanlage mit Gasspeicher" der Gemeinde Dörphof

Textliche Festsetzungen

Text (Teil B)

1 Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 1 - 21 BauNVO)

1.1 In dem Sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 'Biogasanlage' sind folgende Nutzungen zulässig:

- Biogasanlagen,

- Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen in Verbindung mit den Biogasanlagen,

- Anlagen zum Transport von Biogas,

- Anlagen zur Lagerung und Speicherung von Biogas in Verbindung mit den Biogasanlagen,

- Biogaskessel in Verbindung mit den Biogasanlagen,

- Anlagen für die Lagerung von nachwachsenden Rohstoffen in Zusammenhang mit den Biogas- anlagen und den Stromerzeugungsanlagen,

- Anlagen für die Lagerung und Aufbereitung der Endsubstrate der Biogasanlagen,

- Anlagen zur Aufbereitung, Speicherung und Abgabe von Biogas (Biomethananlagen),

- Anlagen für die Elektrolyse von Biogas (Elektrolyseure),

- sonstige Betriebsanlagen in Verbindung mit den Biogasanlagen,

- Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen.

1.2 Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 darf durch die Grundfläche von Zufahrten, Lagerflächen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,7 überschritten werden.

1.3 Lagerflächen, Nebenanlagen und anlagenbedingte Schutzwälle sind auch außerhalb der festge- setzten Baugrenzen zulässig.

2 Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 22 Abs. 4 BauNVO)

2.1 In der abweichenden Bauweise gelten die Eigenschaften der offenen Bauweise mit der Maßgabe, dass auch bauliche Anlagen mit mehr als 50 m Länge zulässig sind.

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