Planungsdokumente: 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplan 4 "Erweiterung Biogasanlage mit Gasspeicher" der Gemeinde Dörphof

Textliche Festsetzungen

6 Artenschutzrechtliche Hinweise

Zur Vermeidung eines Störungsverbotes gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG dürfen die Beleuchtungs-

körper im Bereich der Verkehrsflächen sowie die Außenbeleuchtung der Gebäude nur eine Lichttem-

peratur von max. 2.700 Kelvin aufweisen. Alternativ sind Bewegungsmelder einzusetzen. Die Beleuchtungskörper dürfen nicht in Richtung der Gehölze abstrahlen.

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