Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Baugebiet Hauptstraße/Hirschholm" der Gemeinde Fleckeby
Textliche Festsetzungen
1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
1.1 Auf der Grundlage von § 1 Abs. 5 BauNVO sind in den allgemeinen Wohngebieten (WA) Schank- und Speisewirtschaften gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO ausgeschlossen.
1.2 Auf der Grundlage von § 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO sind in den allgemeinen Wohngebieten (WA) die gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1, 3, 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
1.3 Auf Grundlage von § 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO sind in den allgemeinen Wohngebieten (WA) Ferienwohnungen und Ferienhäuser nicht zulässig.
2. Anzahl der Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
2.1 In Teilbereich 3 sind je Wohngebäude max. 4 Wohnungen zulässig. Wenn die Wohngebäude an einer Grundstücksgrenze aneinandergebaut sind, sind je Wohngebäude max. 2 Wohnungen zulässig.