11. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Ellenberg" für die Wohnbebauung an den Regenrückhaltebecken; hier: frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden - § 2 (2) BauGB
Kappeln
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-LandPlanungsanlass
Umwandlung der bisherigen geplanten Reihenhausbebauung in Blockbebauung mit Mehrfamilienhäusern und Errichtung von inkludiertem Wohnen.
Ansprechperson
Elke von Hoff
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