1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Anlass der Planung ist das Bestreben im Geltungsbereich der hier vorliegenden Bebauungsplanänderung ein Wohnquartier mit inklusivem Charakter zu entwickeln und so an bestehende Siedlungsstrukturen im Osten Kappelns anzuschließen. Hierbei wirken zwei Investoren zusammen, um eine vielseitige Wohnnutzung, bestehend aus Mehrfamilien- und Reihenhäusern, zu realisieren.
Zur planungsrechtlichen Absicherung der geplanten Bebauung ist die 11. Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 1 erforderlich, da der rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 zwar bereits eine Wohnnutzung in Form eines reinen Wohngebietes vorsieht, jedoch lediglich eine Bebauung in Kettenhausform ermöglicht, was nicht länger der städtebaulich gewünschten Situation entspricht.
Durch die Umsetzung der Planung soll ein Beitrag geleistet werden zusätzlichen Wohnraum für die Stadt Kappeln zu schaffen, um einen bestehenden Bedarf zu decken und dabei eine bereits erschlossene Fläche baulich nachzuverdichten. Hierbei kann an bereits bestehende Siedlungsstrukturen angeknüpft und so ein bestehender Stadtteil weiterentwickelt werden. Auf diese Weise wird den planerischen Zielsetzungen des § 1 Abs. 6 Nr. 2 und 4 BauGB entsprochen.
So wird zum einen den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen, als auch der Erhalt und die Fortentwicklung eines bestehenden Ortsteils ermöglicht. Darüber hinaus wird durch die Nutzung einer bereits erschlossenen Fläche auch dem schonenden Umgang mit den Schutzgütern Boden und Fläche gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB nachgekommen.