1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010
Die Gemeinde Owschlag wird im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 als ländlicher Zentralort eingestuft und als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt. Ländliche Zentralorte stellen für die Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs sicher. In dieser Funktion sind sie zu sichern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Mit der Ausweisung von Gewerbeflächen kann ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation vor Ort geleistet werden.
Der Entwurf (2018) zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes enthält keine von den o.g. Darstellungen abweichenden Inhalte für das Plangebiet.