Planungsdokumente: 11. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Owschlag

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010

Die Gemeinde Owschlag wird im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 als ländlicher Zentralort eingestuft und als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt. Ländliche Zentralorte stellen für die Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs sicher. In dieser Funktion sind sie zu sichern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Mit der Ausweisung von Gewerbeflächen kann ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation vor Ort geleistet werden.

Der Entwurf (2018) zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes enthält keine von den o.g. Darstellungen abweichenden Inhalte für das Plangebiet.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum III, 2000

Der Regionalplan für den Planungsraum III (2000) weist die Gemeinde ebenfalls als ländlichen Zentralort und als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung aus. Das unmittelbare Plangebiet liegt außerhalb des baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes Owschlags.

Gemäß Ziffer 7.1.2 Nr. 5 des Regionalplanes sollen Gewerbeflächen vorrangig in den Schwerpunkten der Siedlungsentwicklung (zentralen Orten, …) ausgewiesen werden.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Owschlag stellt das Plangebiet im Norden als Fläche für die Landwirtschaft mit dem Zusatz 'Erwerbsgartenbau' und im Süden als Fläche für die Landwirtschaft dar. Zudem ist im nördlichen Bereich ein vorhandener Teich dargestellt. In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 wird das Plangebiet im Wesentlichen als Gewerbegebiet (gem. § 8 BauNVO) und als Sonstiges Sondergebiet (gem. § 11 BauNVO) festgesetzt. Diese geplanten Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 11. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss vom 28.05.2019 der Gemeindevertretung der Gemeinde Owschlag, im Parallelverfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.