15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Port Olpenitz" für Gastronomie nordöstlich des Verkehrskreisels; hier: Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und Veröffentlichung im Internet

Kappeln

Verfahrensschritt

Beschlussfassung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-Land

Planungsanlass

Im Bereich nordöstlich des Verkehrskreisels im OstseeResort Olpenitz soll eine Gastronomie errichtet werden. Zunächst wird das in Form eines Beach-Clubs erfolgen.

Ansprechperson

Elke von Hoff

Aktuelle Mitteilungen

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