Planungsdokumente: 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Port Olpenitz" für Gastronomie nordöstlich des Verkehrskreisels; hier: Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und Veröffentlichung im Internet

Textliche Festsetzungen

Der Text (Teil B) des Bebauungsplanes wird unter Ziffer 1.1 (SO Ferienhausgebiet) für den im zugehörigen Lageplan (Maßstab 1 : 1.000) gekennzeichneten Bereich wie folgt ergänzt:

Zulässig sind:

  1. Gastronomiebetriebe

Der Text (Teil B) des Bebauungsplanes wird für den im zugehörigen Lageplan (Maßstab 1 : 1.000) gekennzeichneten Bereich wie folgt ergänzt:

Maß der baulichen Nutzung, § 9 (1) 1 BauGB

Außensitzbereiche gastronomischer Betriebe sind auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zulässig.

Alle sonstigen Festsetzungen gelten unverändert weiter.

Kappeln, __.__.____ _________________________________

(Stoll)

Der Bürgermeister

VERFAHRENSVERMERKE

1. Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Stadtvertretung vom ………. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am ……….. durch Abdruck im „Schlei-Boten“ sowie im Internet unter www.kappeln.de. Auf die Bereitstellung im Internet ist durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus Kappeln hingewiesen worden.

2. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

3. Auf eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

4. Der Bau- und Planungssausschuss der Stadt Kappeln hat am ……….. den Entwurf zur 15. vereinachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

5. Der Entwurf der 15. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung wurden in der Zeit vom ……….. bis zum …………… im Internet unter www.bob-sh.de und unter https://www.kappeln.de nach § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht. Gleichzeitig haben die Unterlagen während der Sprechstunden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift geltend gemacht werden können, am …… durch Abdruck im „Schlei-Boten“ sowie im Internet unter www.kappeln.de ortsüblich bekannt gemacht. Der Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung der Planentwürfe und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen wurden unter www.bob-sh.de und unter www.kappeln.de ins Internet eingestellt.

6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB am ………. zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Kappeln, den .............................. ............................

(Unterschrift)

7. Die Stadtvertretung hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am ………. geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt.

8. Die Stadtvertretung hat die 15. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65, bestehend aus dem Text (Teil B), am ………. als Satzung beschlossen und die Begründung durch Beschluss gebilligt.

Kappeln, den .............................. ............................

(Unterschrift)

9. Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus dem Text (Teil B) wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Kappeln, den .............................. ............................

(Unterschrift)

10. Der Beschluss der 15. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 durch die Stadtvertretung sowie die Internetadresse der Stadt und die Stelle, bei der der Plan mit Begründung auf Dauer während der Sprechstunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt, sind durch am ……….. durch Abdruck im „Schlei-Boten“ sowie unter www.kappeln.de ortsüblich bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung ist auf die Möglichkeit, eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung einschließlich der sich ergebenden Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) sowie auf die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche geltend zu machen und das Erlöschen dieser Ansprüche (§ 44 BauGB) hingewiesen worden. Auf die Rechtswirkungen des § 4 Abs. 3 GO wurde ebenfalls hingewiesen. Die Satzung ist mithin am ................... in Kraft getreten.

Kappeln, den .............................. ............................

(Unterschrift)