Planungsdokumente: 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Port Olpenitz" für Gastronomie nordöstlich des Verkehrskreisels; hier: Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und Veröffentlichung im Internet

Begründung

1. Anlass und Auswirkung der Planung

Der Bebauungsplan Nr. 65 'Port Olpenitz' ist am 31.12.2009 in Kraft getreten.

Zwischenzeitlich wurden 14 Änderungen ins Verfahren gesetzt, von denen bisher 12 wirksam geworden sind.

Die Begründungen in den Fassungen vom 31.12.2009 und der 1. bis 13. Änderung behalten vollinhaltlich Gültigkeit, soweit nachfolgend nicht hiervon abgewichen wird.

Die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 betrifft folgende Bereiche und Inhalte:

Das Plangebiet befindet sich auf der Südwestseite des Hafenbeckens, angrenzend an den Kreisverkehr im Einfahrtsbereich des OstseeResorts Olpenitz. In der 9. Änderung des B-Planes wird der Bereich innerhalb des SO1.1 als Teilbereich A gekennzeichnet. Er umfasst einen Teil aus Flurstück 533 der Flur 3 Gemarkung Olpenitz und hat eine Größe von ca. 615 m².

Ausschnitt aus dem B-Plan 65 'Port Olpenitz' der Stadt Kappeln - Lage des Plangebietes (ohne Maßstab)

Ein Investor hatte eine B-Plan-Änderung für den Bereich beantragt, da hier auf der Fläche an der südwestlichen Ecke des Hafenbeckens ein Gebäude mit Gastronomie, kleinen Gewerbeeinheiten, Ferienwohnungen und Ferienhausverwaltung als Ergänzung des Angebotes in der südöstlich angrenzenden Sondergebietsfläche SO 2.1.1 entstehen soll.

Bis zur Realisierung dieser Planung war eine temporäre Nutzung der Fläche durch Foodtrucks bzw. -container gewünscht. Diese vorübergehende Nutzung wäre jedoch nur für maximal zwei Jahre möglich.

Da derzeit noch kein detailliertes Planungskonzept für das geplante dreigeschossige Gastronomiegebäude durch den Investor vorgelegt werden kann, sollen hier nun zunächst durch eine einfache textliche Änderung des Bebauungsplanes die zulässigen Nutzungen innerhalb des bestehenden Baufeldes durch Gastronomiebetriebe sowie die Nutzung der angrenzenden Grundstücksfläche für Außensitzbereiche dieser Betriebe ergänzt werden.

Die ursprünglich angedachte Änderung der Sondergebietsfläche sowie die Vergrößerung des Baufeldes und die Erhöhung von ein auf drei Vollgeschosse soll zu einem späteren Zeitpunkt als vorhabenbezogene B-Plan-Änderung mit genauer Festlegung der künftigen Gebäudekubatur, der Nutzungsarten und eines Fertigstellungsdatums erfolgen.

2. Bestehende Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 65, die zur Änderung anstehen

Der Änderungsbereich ist derzeit vollständig als Sondergebiet SO 1.1 'Ferienhausgebiet'; mit einer GRZ von 0,4 bei max. einem Vollgeschoss und einer Gebäudehöhe von max. 10 m über NHN festgesetzt.

Die bestehenden Festsetzungen werden nicht geändert, sondern lediglich um zwei weitere Festsetzungen ergänzt.

3. Geänderte Festsetzungen der 15. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes

Aus o.g. Gründen sollen die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes 65 ergänzt werden.

Im Text (Teil B) wird folgende zulässige Nutzung für den im Lageplan gekennzeichneten Bereich des Sondergebietes SO 1.1 unter Punkt 1 ergänzt:

3. Gastronomiebetriebe

Weiterhin wird das Maß der baulichen Nutzung für den im Lageplan gekennzeichneten Bereich um folgenden Punkt ergänzt:

Maß der baulichen Nutzung, § 9 (1) 1 BauGB:

Außensitzbereiche gastronomischer Betriebe sind auch außerhalb der festgesetzten Baugrenze zulässig.

Der Lageplan im Maßstab 1 : 1.000 ist der Satzung als Anlage beigefügt.

In der Planzeichnung (Teil A) erfolgen keine Änderungen.