Planungsdokumente: Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördl. der Straße "Postkamp" (L 254), westl. der "Mühlenstraße" (K 19), östl. des "Altenholzer Graben" sowie südl. landw. Flächen

Begründung

1. Anlass und Ziele der Planung

Die Gemeinde Dänischenhagen beabsichtigt, ein Gewerbegebiet auszuweisen. Das Plan-gebiet grenzt an das bestehende Gewerbegebiet 'Teichkoppel' an und soll über die 'Mühlen-straße' erschlossen werden.

Das Gewerbegebiet soll zusammen mit der Landeshauptstadt Kiel entwickelt werden. In der Landeshauptstadt besteht ein Bedarf an Gewerbegrundstücken, der nicht im Stadtgebiet der Landeshauptstadt gedeckt werden kann.

Die Landeshauptstadt Kiel und die Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen haben Mitte der 1990er Jahre den Zweckverband 'Entwicklungsgemeinschaft Altenholz-Dänischenhagen-Kiel' gegründet. Der Zweckverband hat damals das Gewerbegebiet 'Teichkoppel' geplant und die Gewerbegrundstücke vermarktet. Da das Gewerbegebiet im Gemeindegebiet der Gemeinde Dänischenhagen liegt, lag die Zuständigkeit für die Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 13 (1997) bei der Gemeinde Dänischenhagen.

Bei der Erarbeitung des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts (GEFEK) wurde das oben genannte Gewerbegebiet sowie die geplante Erweiterung, die Gegenstand der vorliegenden Planung ist, als überörtlich bedeutender Gewerbestandort aufgenommen. Das GEFEK wurde im Jahr 2016 veröffentlicht. Es stellt eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Entwick-lung in der Region dar. Außerdem bildet es eine fachliche Grundlage für den in Aufstellung befindlichen Regionalplan, der im Jahr 2023 als Entwurf ins öffentliche Beteiligungsverfahren gegeben wurde.

Mit der vorliegenden Planung soll die gewerbliche Entwicklung in der Wirtschaftsregion Kiel gestärkt werden. Wie oben dargelegt wurde, ist die Landeshauptstadt Kiel mit ihren Nachbar-gemeinden Altenholz und Dänischenhagen eine interkommunale Kooperation eingegangen, so dass es möglich ist, dass im Gemeindegebiet der Gemeinde Dänischenhagen ein Gewerbestandort von überörtlicher Bedeutung entstehen kann.

Der Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Flächengröße von ca. 19 ha, wobei ca. 16 ha für die Ausweisung von 'Gewerblichen Bauflächen' und 'Gemischten Bauflächen' und ca. 3 ha für die Anlage einer Retentionsfläche für eine landschafts- und wasserhaushaltsgerechte Rückhaltung des anfallenden Oberflächen-wassers vorgesehen sind.

Die Gemeinde stellt im Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. 25 auf.

Mit der Planung wird das folgende städtebauliche Ziel verfolgt:

  • Schaffung eines Gewerbegebietes in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Kiel und der benachbarten Gemeinde Altenholz

2. Aufstellungsbeschluss, rechtliche Grundlagen

Die Gemeinde Dänischenhagen fasste am 03.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Aufstellungsbeschluss wurde bisher nicht öffentlich bekanntgemacht.

Die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nach dem Baugesetz-buch in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802), dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240), dem Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG) in der Fassung vom 24.02.2010, zuletzt geändert durch Artikel 64 der Verordnung vom 27.10.2023 (GVOBl. S. 514), und der aktuellen Fassung der Landesbauordnung (LBO 2022).

3. Stand des Verfahrens

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im 2. Quartal/2024 im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB soll Ende des 1. Quartals/2024 bzw. Anfang des 2. Quartals/2024 durch-geführt werden.

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