Planungsdokumente: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Holtsee

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

Ziel der Planung ist der Aufbau eines regionales Wärmenetzes durch einen örtlichen Biogasbetreiber und die Versorgung der Gemeinde mit Erneuerbaren Energien.

Mit der Gewinnung von Biogas auf der Basis biogener Rohstoffe können klimarelevante Emissionen durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe verringert werden. Hinsichtlich der Emissionsminderung der neuen Anlagenteile wird der Stand der Technik eingehalten. Bezüglich der sonstigen Emissionen (z.B. Verkehr) sind nach dem derzeitigen Planungsstand keine relevant erhöhten Emissionen zu erwarten.

Häusliches Schmutzwasser fällt im Planbereich nicht an. Die Müllbeseitigung obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde.

2.3 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Die Umsetzung der Planung dient der Nutzung Erneuerbarer Energien. Die neu entstehenden Anlagen werden nach dem aktuellen Stand der Technik betrieben.

2.4 Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen

In Betriebsbereichen, in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer bestimmten Mengenschwelle vorhanden sind oder sein können, sind sowohl hohe technische als auch organisatorische Anforderungen zu erfüllen. Die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) regelt, wie Störfälle zu verhindern und ihre Auswirkungen für Mensch und Umwelt zu begrenzen sind. Die Einhaltung der Anforderungen der Störfall-Verordnung wird in den nachfolgenden Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geprüft.

Zur Erfüllung der Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wird ein Havariekonzept erstellt und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt. Im Falle einer Undichtigkeit der Behälter werden die austretenden Stoffe so zurückgehalten und die Kontamination von Oberflächen- und Grundgewässern mit austretendem Gärsubstrat vermieden. Die Lage des Walls wird im Vorhaben- und Erschließungsplan und in der parallelen 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 dargestellt.

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