Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Für den Teilbereich 1 sind keine Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Im Zuge des Planverfahrens wurde ein Gutachten zu Lärmimmissionen und eine Schornsteinhöhenberechnung inkl. Ausbreitungsrechnung zu Geruchsimmissionen für den Teilbereich 2 erstellt und im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 16 berücksichtigt.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Zum Schutz potenziell vorkommender Brutvögel sind Knickrodungsarbeiten nur in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar zulässig.
Hinweis zum Artenschutz:
Im Hinblick auf das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt und den damit geplanten § 41a BNatSchG sollten im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke installiert werden, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Zu verwenden ist ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).
Schutzgut Fläche
Eine Inanspruchnahme von Fläche wird durch die Festsetzung der maximal überbaubaren Grundfläche in der verbindlichen Bauleitplanung beschränkt. Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Boden
Die für die Vorhaben vorgesehenen Flächen werden derzeit u.a. intensiv landwirtschaftlich genutzt. Der Ausgleich für die Bodenversiegelungen wird im Rahmen der parallel aufgestellten verbindlichen Bauleitplanung über Ausgleichsflächen außerhalb des Plangebietes erbracht.
Schutzgut Wasser
Im Rahmen der parallelen 1. vorhabenbezogenen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 wurde ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept für den Teilbereich 1 erstellt und berücksichtigt. Für den Teilbereich 2 sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Klima/Luft
Es sind der Erhalt vorhandener Knickstrukturen und Neupflanzungen in der verbindlichen Bauleitplanung vorgesehen. Die angestrebte Nutzung trägt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei. Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Landschaft
Zum Schutz des Landschaftsbildes werden in den parallel aufgestellten verbindlichen Bauleitplanungen maximale Gebäudehöhen festgesetzt. Eine übermäßige Fernwirkung der Baukörper soll damit verhindert werden. Die vorhandenen Knickstrukturen werden weitestgehend erhalten. Es sind Anpflanzungen zur Eingrünung geplant.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Es sind keine Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.