3.7.5 Kampfmittel
Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KmVO SH 2025) gehört die Gemeinde Rieseby nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Zufallsfunde von Munition sind jedoch nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden.