Planungsdokumente: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Zur Heide"

Begründung

3.7.5 Kampfmittel

Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KmVO SH 2025) gehört die Gemeinde Rieseby nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Zufallsfunde von Munition sind jedoch nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden.

3.7.6 Immissionsschutz

An das Plangebiet grenzen landwirtschaftliche Flächen. Auf die Grundstücke können Immissionen (Lärm, Staub, Gerüche), die aus einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und Betriebe resultieren, einwirken.

3.7.7 Digitales Funknetz Schleswig-Holstein

Eine Richtfunkverbindung des digitalen Funknetzes Schleswig-Holstein verläuft durch das Plangebiet. Die Richtfunktrasse verläuft zwischen den Punkten: 552199,00 / 6044656,00 (ETRS89), Antennenhöhe 46,00 m und 552574,00 / 6037922,00 (ETRS89), Antennenhöhe 45,30 m. Zu beiden Seiten der Richtfunkverbindung muss ein Abstand von 30 m zu Bauwerken/baulichen Anlagen freigehalten werden. Nur bei Freihaltung des Korridors der Richtfunkverbindung bestehen keine Einwände gegen die Errichtung von Bauwerken/baulichen Anlagen in diesem Bereich.

Im vorliegenden Fall wird die zuständige Fachbehörde im Zuge des Scopings um Rückmeldung über mögliche Beeinträchtigungen der o.g. Richtfunktrasse gebeten.