3.6 Natur und Landschaft
Die grünordnerischen Belange werden im Einzelnen im nachfolgenden Umweltbericht abgehandelt.
Im Plangebiet wird zur Durchgrünung des künftigen Wohnquartiers ein Grünzug mit zentral liegender, großer Parkanlage geschaffen. Diese zentrale Parkanlage, die als Bürgerpark gestaltet wird, zieht sich von Nordwesten über den großen zentralen Bereich bis an die südliche Planbereichsgrenze durch das Baugebiet und bietet durch die Anlage von entsprechenden Fußwegen eine begeh- und erlebbare Grünzäsur durch das Gebiet.
Die zentrale Fläche des Bürgerparks soll künftig als öffentliche Begegnungsstätte dienen. Die Gemeinde plant die Herstellung eines Spielplatzes sowie ggf. weiter Anlagen wie Bolz- oder Bouleplatz. Aktuell wird für die gesamte Fläche, die etwa zur Hälfte im Geltungsbereich des B-Planes 26 liegt, ein Gesamtkonzept erstellt. Zur Begrünung und Schaffung eines Parkcharakters ist zudem die Pflanzung von verschiedenen Bäumen und Sträuchern angedacht. Hierfür sind vorranging blüten- und beerenreiche Gehölzarten zu verwenden, die als Nahrungsquelle für Insekten und heimische Vogelarten dienen können.
Westlich angrenzend an das Plangebiet ist eine Waldfläche vorhanden. Der nach § 24 LWaldG notwendige Waldabstand von 30 m wird nachrichtlich übernommen.
Östlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich zudem ein ca. 1.850 m² großes entwässertes Feuchtgehölz (Erlen, Weiden, verbuscht), das im Umweltportal SH als Gehölzfläche eingetragen ist. Aufgrund der geringen Größe und des fehlenden Baumbestandes wird hier nicht von einer Waldfläche im Sinne des LWaldG ausgegangen. Der Bereich jedoch wird aufgrund des Bestandes als geschütztes Biotop eingestuft.