1. Änderung B-Plan Nr. 70 "Gebiet östlich der Wassermühlenstr., gegenüber der Straße Neukappeln"; Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Kappeln
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-LandPlanungsanlass
Auf dem Baufeld "A" des rechtskräftigen B-Planes Nr. 70, das an die Wassermühlenstraße grenzt, soll das Sozialzentrum des Kreises Schleswig-Flensburg errichtet werden. Dafür ist es notwendig, die max. zulässige Erdgeschoßfußbodenhöhe um 70 cm anzuheben.
Ansprechperson
Elke von Hoff oder Jana Schulz
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