Planungsdokumente: 1. Änderung B-Plan Nr. 70 "Gebiet östlich der Wassermühlenstr., gegenüber der Straße Neukappeln"; Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

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Der Text (Teil B) des Bebauungsplanes wird wie folgt geändert:

3 Höhenlage baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 3 BauGB)

Die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens darf nicht höher als +10,30 m üNHN liegen. Für den Planbereich 'A' gilt diesbezüglich eine Höhe von +10,50 m üNHN.

6 Baugestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBO)

6.2.1 Für Dacheindeckungen sind Metalldächer, Foliendächer, Ziegeldächer in den Farben rot, antrazit und braun sowie Gründächer zulässig. Glasierte Dachpfannen sind unzulässig.

6.2.4 Das Anbringen von Solar- bzw. Photovoltaikanlagen ist zulässig. Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Solar- bzw. Photovoltaikanlagen ist unzulässig.

Alle sonstigen Festsetzungen gelten unverändert weiter.

Kappeln, __.__.____ _________________________________

Bürgermeister

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