5 Kosten
Die Gemeinde Owschlag trägt zusammen mit einem Vorhabenträger die Planungs- und Erschließungskosten. Die Kostenverteilung wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.
Die Gemeinde Owschlag trägt zusammen mit einem Vorhabenträger die Planungs- und Erschließungskosten. Die Kostenverteilung wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.
Für das Scopingverfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen dieses Planverfahrens eine Beschreibung der räumlichen Ausgangssituation und eine Beschreibung der ökologischen Ausstattung sowie der Umgebung des Planbereichs vorgelegt. Bezüglich der Beschreibung der Planung wird auf das Kapitel 2 im Teil I - Begründung zum Bebauungsplan verwiesen.