4.4. Bauweise
Die Festsetzung der offenen Bauweise als Einzelhäuser entspricht der Eigenart des Gebietes. Um eine höhere Nutzungsdichte zu vermeiden und die aufgelockerte Bauweise des Gebietes zu erhalten sind ausschließlich Einzelhäuser zulässig.
Die Festsetzung der offenen Bauweise als Einzelhäuser entspricht der Eigenart des Gebietes. Um eine höhere Nutzungsdichte zu vermeiden und die aufgelockerte Bauweise des Gebietes zu erhalten sind ausschließlich Einzelhäuser zulässig.
Die höchstzulässige Zahl der Wohneinheiten je Wohngebäude ist begrenzt, einer zu starken Verdichtung des Gebiets und einer Überlastung durch zu viel Verkehr wird damit entgegengewirkt.
Der Straßenraum innerhalb des Plangebietes ist überwiegend als Mischfläche angelegt. Um eine gut Überschaubarkeit der verkehrlichen Situation zu unterstützen und einer Verengung des Straßenraumes durch abgestellte Pkw entgegen zu wirken sind innerhalb der Grundstücke Stellplätz vorzuhalten.