Planungsdokumente: 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für den Bereich "Campingplantz Dorotheenthal"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4 STandortalternativen

Die Planung sieht die Erweiterung und Umstrukturierung des bestehenden Campingplatzes ‚Dorotheental‘ vor. Der Campingplatz ist seit Jahrzehnten am Standort ansässig. Mit dem B-Plan Nr. 13 aus dem Jahr 2005 wurde eine Entwicklung des Campingplatzes ins Landesinnere eingeleitet. Im Rahmen einer 1. Änderung aus dem Jahr 2011 wurde eine zusätzliche Möglichkeit zur Aufstellung von Mobilheimen und Campinghäusern geschaffen.

Im Laufe der weiteren Entwicklung hat sich gezeigt, dass der westlich angrenzende Reiterhof nicht auf alle Flächen verzichten kann, die ursprünglich für die Erweiterung des Campingplatzes vorgesehen waren. Weiterhin hat sich gezeigt, dass sich das Campingverhalten der Urlauber dahingehend verändert hat, dass immer mehr Gäste ihr Fahrzeug nicht mehr auf dem Standplatz abstellen wollen. Daher werden zusätzliche Stellplätze für Pkw benötigt. Abschließend hat sich in den vergangenen Jahren der Trend zum Urlaub im Wohnmobil verstärkt, so dass in diesem Segment weitere Stellplätze geschaffen werden sollen.

Diese Überlegungen führen dazu, bereits überplante (aber noch nicht umgesetzte) Flächen im Südwesten des Bebauungsplanes Nr. 13 wieder für eine landwirtschaftliche Nutzung vorzusehen und dafür neue Flächen im Nordwesten in den Bebauungsplan aufzunehmen. In diesem Zuge sollen dann die Flächen südlich der vorhandenen Zufahrt zum Campingplatz an die neuen Strukturen angepasst werden.

Eine Standortalternative gibt es für die vorgesehenen Planungen nicht, da sie den bestehenden Campingplatz betreffen. Die notwendige Infrastruktur ist am Standort vorhanden. In Richtung Osten sind aufgrund des Küstenschutzes und des Hochwasserrisikos keine Erweiterungen vorgesehen. Nach Norden und Süden begrenzen z.T. Waldflächen den Campingplatz. Somit besteht nur die Möglichkeit, den Campingplatz in Richtung Westen zu erweitern. Unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes werden dabei die südwestlich an den Campingplatz angrenzenden Freiflächen, die sich überwiegend unterhalb von 3 m über NHN und somit im hochwassergefährdeten Bereich befinden, künftig nicht mehr als Campingplatz, sondern als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.

5 Zusätzliche Angaben

5.1 Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Schwierigkeiten

Methodische Grundlage für den Umweltbericht ist die Auswertung der vorhandenen Unterlagen sowie die planerische Einschätzung auf Basis dieser Unterlagen und einer Ortsbegehung sowie der Biotoptypenkartierung.

Das Prüfverfahren ist nicht technischer, sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Geländeaufnahmen und Kartierungen wurden gemäß den Hinweisen des Gemeinsamen Runderlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Innenministeriums vom 09.12.2013 vorgenommen.

Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt.