5.2.3 Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
Die Ermittlung des Eingriffs und der Umfang der erforderlichen Kompensations-maßnahmen werden im Rahmen der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 beurteilt, d. h. der Eingriff wird bilanziert und notwendige Schutz-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen werden formuliert. Mit dem Vorhaben sind umfangreiche Versiegelungen verbunden. Demnach ist hier ein erheblicher Kompensationsbedarf zu erwarten. Der erforderliche Ausgleich für den Eingriff in das Schutzgut Boden bzw. der Knickausgleich sollen über Ökokonten erbracht werden.
Artenschutzrechtliche Belange sind in Form von Bauzeitenregelungen und ggf. Begutachtungen des betreffenden Biotoptyps zu berücksichtigen. Festsetzungen dazu werden ebenfalls im Rahmen der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 getroffen.