Planungsdokumente: 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde St. Michaelisdonn für das Gebiet "Poststraße, östlich der Bahnlinie Hamburg-Westerland"

Begründung 25. FNP-Änderung St. Michaelisdonn

1.3 Raumordnungsplanung

Gemäß Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein, Fassung 2021 (LEP), liegt die Gemeinde St. Michaelisdonn im ländlichen Raum (vgl. Text-Ziffer 2.3 LEP). Die ländlichen Räume sollen als eigenständige, gleichwertige und zukunftsfähige Lebensräume gestärkt werden. Die Gemeinde liegt in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung (vgl. Ziffer 4.7.2 LEP). St. Michaelisdonn ist als ländlicher Zentralort im System der zentralen Orte ausgewiesen (vgl. Ziffer 3.1.4 LEP). Zentrale Orte sind Schwerpunkte des Wohnungsbaus und der gewerblichen Entwicklung und sollen daher entsprechend ihrer Funktion ausreichend zur Deckung des regionalen Siedlungsflächenbedarfs beitragen. Dabei soll die Entwicklung jedoch dem erwartbaren Bedarf entsprechen (vgl. Ziffer 3.6.1 LEP). Die Innenentwicklung hat Vorrang vor der Außenentwicklung. Bevor neue, bisher unbebaute Flächen für Siedlungsentwicklung in Anspruch genommen werden können, muss daher zunächst nachgewiesen werden, inwieweit alle geeigneten Innenentwicklungspotentiale ausgeschöpft werden können (vgl. Ziffer 3.9 LEP). Der südliche Bereich St. Michaelisdonns liegt zudem in einem Vorbehaltsbereich für Natur und Landschaft, der der großflächigen Vernetzung naturraumtypischer, strukturreicher Lebensräume und Kulturlandschaften dient (Biotopverbundsystem).

Abb.2: Auszug aus dem LEP, Fassung 2021, ohne Maßstab

Auch im Regionalplan für den Planungsraum IV in der Fassung der Fortschreibung von 2005 (RP IV) wird St. Michaelisdonn als Gemeinde im ländlichen Raum (vgl. Ziffer 4.3) und als ländlicher Zentralort (vgl. Ziffer 6.1.1) eingestuft. Der überwiegende Teil der Gemeinde St. Michaelisdonn ist Teil eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (vgl. Ziffer 5.3). Die an das Plangebiet östlich und südlich angrenzenden Freiflächen sind entsprechend des landesweiten Biotopverbundsystems als Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft ausgewiesen. Das Plangebiet gehört zum im Regionalplan ausgewiesenen „baulich zusammenhängenden Siedlungsbereichs“ der Gemeinde (vgl. Ziff. 6.1.1). Das Plangebiet liegt außerdem im Bauschutzbereich des Flugplatzes St. Michaelisdonn.

Im aktuellen Entwurf des Regionalplans für den Planungsraum III sind die weitgehend gleichen Darstellungen enthalten, außer dass der Bauschutzbereich des Flugplatzes reduziert ist und das Plangebiet nicht mehr tangiert.

Abb. 3: Auszug aus dem Regionalplan für den Planungsraum IV, ohne Maßstab

Es handelt sich vorliegend um die Überplanung eines bereits vollständig bebauten Gebiets zur sinnvollen Weiternutzung und Nachverdichtung. Es kann davon ausgegangen werden, dass Ziele der Raumordnung der Planung nicht entgegenstehen.

Auf den Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III (Stand Januar 2020) und den Landschaftsplan der Gemeinde St. Michaelisdonn (Stand 1998) wird im Umweltbericht näher eingegangen (siehe Kapitel 3.2.9).

1.4 Flächennutzungsplanung (FNP)

Das Plangebiet ist im FNP der Gemeinde St. Michaelisdonn bisher als gewerbliche Baufläche festgesetzt, die im Westen an die Eisenbahnfläche, an den übrigen Seiten an Fläche für die Landwirtschaft grenzt. Südlich grenzen Wohnbauflächen an.

Im weiteren Umkreis sind im Westen und Süden gemischte Bauflächen dargestellt. Im Nordosten grenzt ein Landschaftsschutzgebiet an das Plangebiet an. Im Bereich des Plangebiets sind zwei unterirdische Versorgungstrassen dargestellt, entlang der Bahnstrecke und in der Poststraße.

Das Plangebiet liegt in der Darstellung des FNP nicht im Bauschutzbereich des Flugplatzes St. Michaelisdonn.

Ziel der Planung ist es, die Darstellung des Plangebiets – ohne Veränderung der flächengrenzen – in gemischte Baufläche umzuwandeln, um die zukünftige weitere bauliche Nutzung flexibler gestalten zu können (s.a. Kapitel 1.1).

Abb. 4: Ausschnitt aus dem FNP der Gemeinde St. Michaelisdonn, ohne Maßstab

2. Planinhalte und Auswirkungen