Planungsdokumente: 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde St. Michaelisdonn für das Gebiet "Poststraße, östlich der Bahnlinie Hamburg-Westerland"

Begründung 25. FNP-Änderung St. Michaelisdonn

2.1 Art der baulichen Nutzung

Wie bereits in Kapitel 1.1 beschrieben, soll die bisherige Darstellung als gewerbliche Baufläche (G) im Flächennutzungsplan in gemischte Baufläche (M) umgewandelt werden. Hintergrund ist eine Anpassung an die tatsächlich entstandene Nutzungsstruktur. Die frühere gewerbliche Nutzung hat sich zu einer teils kleinteiligen Mischung aus Wohn- und gewerblicher Nutzung entwickelt. Insofern handelt es sich um eine Anpassung an die tatsächliche Entwicklung. Gleichzeitig soll die Planung auch die zukünftig gewünschte Entwicklung widerspiegeln. In diesem innerörtlichen Bereich ist nämlich eine Nutzung, die auf der Darstellung gemischter Bauflächen basiert (z.B. Mischgebiete, urbane Gebiete etc.) sinnvoller und städtebaulich angemessener als eine rein gewerbliche Nutzung. Dies hängt auch mit der Erschließungssituation zusammen. Die einzige Erschließung erfolgt durch Baugebiete mit Wohnnutzung hindurch und unmittelbar über einen Bahnübergang. Für einen stärkeren gewerblichen Verkehr ist das weniger geeignet. Außerdem plant die Gemeinde, gewerbliche Bauflächen an geeigneterer Stelle am Ortsrand zu entwickeln, so dass der Bedarf an dieser innerörtlichen Gewerbefläche in dieser Form nicht mehr gegeben ist.

Im Plangebiet besteht bisher kein Bebauungsplan. Insofern gibt es durch die Änderung der FNP-Darstellung auch keinen Konflikt in Bezug auf die Anpassungspflicht der Bebauungsplanebene an die Flächennutzungsplanung.

Für die Nutzer und Grundstückseigentümer innerhalb des Plangebiets ergibt die Planänderung ebenfalls keine wesentliche Veränderung. Zum einen haben die Darstellungen des FNP ohnehin keine unmittelbare Rechtswirkung. Zum anderen sind die derzeit ausgeübten Nutzungen ohne weiteres auch unter der Darstellung gemischter Bauflächen zulässig.

Aufgrund der Nutzungsentwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte im Gebiet sowie der städtebaulichen Rahmenbedingungen (Sackgassenlage, umständliche Verkehrsanbindung, keine Entwicklungsmöglichkeiten über das Gebiet hinaus aufgrund der Bahntrasse und des freizuhaltenden Grünzugs) ist nicht zu erwarten, dass im Plangebiet zukünftig eine rein gewerbliche Nutzung neu angesiedelt oder entwickelt wird. Dazu gibt es bisher auch keine entsprechenden Rückmeldungen. Deshalb wird durch die Planänderung keine absehbare Entwicklung blockiert.

2.2 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets wird nicht verändert und erfolgt auch weiterhin über die Poststraße nach Westen in die Ortslage der Gemeinde St. Michaelisdonn und dort an das überörtliche Straßennetz.

Die Poststraße ist für die Erschließungsfunktion und das erwartbare Verkehrsvolumen ausreichend ausgebaut und endet als Sackgasse in einem ebenfalls ausreichenden Wendeplatz im Süden des Plangebiets. Eine wesentlich größere Verkehrsbelastung als bisher ist durch die Änderung der Nutzungsdarstellung von gewerblichen zu gemischten Bauflächen nicht zu erwarten.

Im Zuge des Ausbaus der Marschbahnstrecke Hamburg – Westerland soll auch der Bahnübergang Poststraße angepasst werden. Dem steht die vorliegende Planung nicht entgegen.

Die Änderung der FNP-Darstellung ist nicht mit konkreten Festlegungen zur Erschließung verknüpft. Für die Planungsebene des FNP reicht die Feststellung aus, dass eine Erschließung vorhanden ist und ausreichend Raum für einen möglichen Ausbau gegeben ist, sollte dazu Bedarf bestehen. Die Erschließungssituation steht der Umsetzung der Planung also nicht grundsätzlich entgegen.

2.3 Ver- und Entsorgung

Da bisher schon eine Baufläche im Flächennutzungsplan vorgesehen war, und das Plangebiet bereits erschlossen und bebaut ist, erfolgen aus der Änderung der FNP-Darstellung grundsätzlich keine zusätzlichen Erfordernisse für die technische Erschließung des Gebiets. Zudem entspricht die mit der bisherigen Erschließung realisierte Bestandsnutzung bereits dem, was mit der Darstellung gemischter Bauflächen zulässig ist.

Der Versiegelungsgrad im Gebiet wird durch die FNP-Änderung vermutlich nicht wesentlich verändert. Unter Zugrundelegung der Orientierungswerte für die zulässigen Grundflächen der unterschiedlichen Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung ist sogar zu erwarten, dass eher eine zusätzliche Versiegelung vermieden wird.

Genauere Regelungen können auf nachfolgenden Planungs- oder Genehmigungsebenen getroffen werden.

Am Rand des Plangebiets verlaufen zwei Pipelinetrassen für Öl und andere Produkte, die die Raffinerie Heide mit den Industrie- bzw. Hafenanlagen in Brunsbüttel verbinden. Diese Bestandsleitungen werden durch die Planänderung grundsätzlich nicht berührt und werden – wie bisher – in der Planzeichnung dargestellt, soweit sie im Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung liegen.

Jegliche baulichen Maßnahmen (auch Überwegungen) im Bereich der Trassen einschließlich eines Schutzstreifens von jeweils 5 m beidseits der Trasse bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Raffinerie Heide. Dies ist bei nachfolgenden Planungen bzw. Maßnahmen zu beachten. Eine Überbauung oder Überpflanzung der Leitungen ist nicht zulässig.