Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11 - 5. Änderung für ein Gebiet südlich der Straße "Bolande"

Begründung

2.6 Bebauungsplan Nr. 11 - 5. Änderung

Der Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Reinfeld wurde 1979 aufgestellt und bisher vier Mal geändert. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 soll der steigenden Nachfrage nach Wohnraum Rechnung tragen und wird gem. §§ 8-10 BauGB aufgestellt. Der B-Plan weicht aufgrund vorhandener Bestandsbebauung an zwei Stellen von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinfeld ab (s. Abb. 8).

Abbildung 8 - Auszug aus der 5. Änderung des B-Planes Nr. 11

Für die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches der 5. Änderung des B-Planes Nr. 11 soll die Nachverdichtung mit Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden.

In der Satzung zur 5. Änderung des B-Planes Nr. 11 wird das Landschaftsschutzgebiet (LSG) dargestellt, s. Schraffur in Abbildung 9. Dieses ist bei der Planung neuer Gebäude zu berücksichtigen.

Abbildung 9  - Darstellung des LSG im Gebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11

3 Erfordernis und Ziel der Planaufstellung

Die Bebauungsplanänderung sieht eine Neuordnung und Verdichtung des Wohngebietes südlich der Straße Bolande und westlich des Fuhlbrucksberg vor. Die Änderung des Bebauungsplanes wird zur Weiterentwicklung des Gebietes aufgrund der Nachfrage insbesondere nach Wohnbauflächen erforderlich.

Aufgabe der Stadt Reinfeld ist die Sicherstellung von Siedlungsflächen, um ihrer Funktion als Unterzentrum und äußerem Siedlungsachsenschwerpunkt gerecht zu werden. Die Siedlungsentwicklung soll sich gemäß den Aussagen des Regionalplanes für den Planungsraum I schwerpunktmäßig entlang der Achsen vollziehen.

Die bebaubaren Flächen im Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Reinfeld sind im Flächennutzungsplan als Wohngebiet (W) und gemischte Baufläche (M) dargestellt.

Im Hinblick auf die heutige Entwicklung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen, angepasst an den Bedarf an Wohnraum, notwendig. Hierfür sollen geeignete Flächen im Stadtgebiet gefunden werden, da die Innenentwicklung der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vorzuziehen ist. Im Zuge einer Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme ist es daher notwendig, Flächenpotentiale innerhalb bestehender Strukturen zu nutzen.

Die Nachverdichtung vorhandener baulicher Strukturen dient der Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung des sparsamen Umganges mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 2 BauGB). Die Bebauung im Plangebiet fügt sich in die bestehenden Siedlungsstrukturen ein und entwickelt diese weiter. Somit stellt das Gebiet eine gute Möglichkeit der Nachverdichtung dar. Die Stadt Reinfeld kommt demnach mit der Erweiterung vorhandener Wohnflächen der gesetzlichen Forderung der Nachverdichtung im besiedelten Raum nach.

Ziel der 5. Änderung des B-Planes Nr. 11 ist folglich die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Nachverdichtung vorhandener baulicher Strukturen. Die Umsetzung der 5. Änderung des B-Planes Nr. 11 soll unter Berücksichtigung einer nachhaltigen, langfristigen Entwicklung des Ortes sowie der Belange des Umweltschutzes erfolgen. Mit dem Plangebiet ist ein großflächiges Entwicklungspotential für eine Nachverdichtung gegeben, wobei neben der demografischen Entwicklung auch Aspekte des Klimaschutzes sowie entsprechende Maßnahmen zur Energieeinsparung berücksichtigt werden sollen.

Der städtebauliche Entwurf ermöglicht Chancen für die zukunftsfähige Gebietsentwicklung, wobei eine qualitätsvolle Innenentwicklung nicht eine bauliche Nachverdichtung um jeden Preis bedeutet, sondern eine am Bestand orientierte Weiterentwicklung der Siedlungsstrukturen. Hierbei soll nicht nur der Gebäudebestand, sondern insbesondere auch der Baumbestand berücksichtigt werden.

Das übergeordnete Ziel der Planung ist somit eine qualitätsvolle Innenentwicklung unter Berücksichtigung klimaschützender, energetischer und sozialer Aspekte sowie der umgebenden städtebaulichen Strukturen und des Baumbestandes. Um den Übergang in die Landschaft verträglicher zu gestalten, wird im Süden des Plangebiets eine geringere Grundflächenzahl (GRZ) festgesetzt. Entlang der Straße Bolande wird folglich eine höhere bauliche Dichte ermöglicht, langfristig können dort auch Mehrfamilienhäuser realisiert werden. Es handelt sich mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 somit um eine Angebotsplanung für die EigentümerInnen, die auf ihren Grundstücken die Möglichkeit der baulichen Nachverdichtung erhalten.

4 Inhalte der Planung

Im Folgenden werden die Ziele, die mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - südlich der Bolande - verfolgt werden, erörtert.