3.7 Umweltbericht
Zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil II der Begründung) beschrieben und bewertet.
Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Die Planung erweitert einen bestehenden Campingplatz in Damp um weitere Stellplätze und ein Sanitärgebäude. Immissionsschutzrechtliche Belange sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Nachteilige Beeinträchtigungen des Schutzgutes sind nicht zu erwarten. Die Planung fördert die Erholungsnutzung im Plangebiet.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Geschützte Biotope sind mit den Knicks im Plangebiet vorhanden. Diese werden weitestgehend erhalten. Die Rodung eines kurzen Knickabschnittes wird im Plangebiet ausgeglichen. Zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG gegenüber heimischen Brutvögeln ist die Rodung des Knicks in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar durchzuführen.
Umliegende Waldflächen werden mit der Planung berücksichtigt.
Schutzgut Fläche: Das südliche Plangebiet ist bereits in Teilen als Campingplatz überplant. Zum Teil werden hier tiefer gelegene Flächen aus Gründen des Hochwasserschutzes wieder für die Landwirtschaft festgesetzt. Dafür werden im nördlichen Plangebiet Teile einer Ackerfläche dauerhaft aus der Nutzung genommen und dem Campingplatz zugewiesen. Dieser Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an einem ausreichenden touristischen Angebot in der Region begründet und im Zuge der Bauleitplanung an dieser Stelle nicht vermeidbar.
Schutzgut Boden: Innerhalb des Sondergebietes ‚Campingplatz‘ wird ein Baufeld festgesetzt, für das eine überbaubare Grundfläche von 120 m² gilt. Zusätzliche Vollversiegelungen ergeben sich durch die Festsetzung einer Entsorgungsfläche und vollversiegelte Zufahrten. Stell- und Standplätze sowie wasserdurchlässig angelegte Wege und Zufahrten werden mit einem geringeren Ausgleichsverhältnis berücksichtigt. Im Rahmen des Ursprungsplanes wurde für weite Teile des Plangebietes bereits ein Ausgleich für Versiegelungen und Befestigungen erbracht. Unter Berücksichtigung des bereits erfolgten Ausgleichs verbleibt für die 2. Änderung des B-Planes Nr. 13 ein notwendiger Ausgleich von 1.465 m². Der Ausgleich erfolgt über die Einrichtung einer Kompensationsfläche in der Gemeinde Holzdorf.
Schutzgut Wasser: Im Plangebiet sind keine flächigen Versiegelungen vorgesehen. Vollversiegelungen werden durch ein neues Sanitärhaus verursacht. Die neu ausgewiesenen Stellplätze werden in wasserdurchlässiger Bauweise hergestellt. Anfallendes Niederschlagswasser kann weiterhin versickert werden. Der Erhalt und die Neuanpflanzung von Gehölzen wirken sich positiv auf die Verdunstung aus.
Schutzgut Klima/Luft: Durch die regelmäßigen Windbewegungen im Nahbereich der Ostsee sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut zu erwarten. Die geringen Neuversiegelungen sowie der Erhalt und die umfangreiche Neupflanzung von Grünstrukturen wirken sich positiv auf das Kleinklima und die Luftqualität aus.
Schutzgut Landschaft: Das Plangebiet grenzt an das Landschaftsschutzgebiet „Schwansener Ostseeküste“ an bzw. befindet sich zu geringen Teilen innerhalb des LSG. Die vorhandenen Knicks und Gehölzstrukturen des Campingplatzes werden zum Schutz des Landschaftsbildes erhalten. Als zusätzliche Eingrünungsmaßnahme werden Gehölzpflanzungen an den Randbereichen des Campingplatzes und durchgrünende Hecken festgesetzt. Innerhalb des Plangebietes werden abgesehen von einem Sanitärgebäude keine baulichen Hauptanlagen mit Fernwirkung entstehen. Die maximale Gebäudehöhe wird auf 5,50 m ab Erdgeschossfertigfußbodenhöhe beschränkt.
Am westlichen Rand des Campingplatzes ist die Herstellung eines neuen Wander- und Reitweges geplant. Dieser wird sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes befinden. Eine Entlassung von Flächen aus dem LSG ist nicht vorgesehen.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturgüter (Bodendenkmale, Baudenkmale) sind im Planbereich nicht bekannt. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.
Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der Entfernungen nicht zu erwarten.
Gesamtbeurteilung
Mit der Umsetzung der Inhalte der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind überwiegend nicht als erheblich zu bezeichnen. Auswirkungen auf den Boden (Versiegelungen) und das Schutzgut Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt (Rodung eines Knickabschnitts) sind ausgleichbar.
Nach Durchführung aller im Bebauungsplan festgesetzter Maßnahmen ist jedoch von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen.